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Starkstromverordnung – die gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Stromunfällen

Starkstromverordnung – die gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Stromunfällen

Bei Arbeiten mit Starkstrom sind Elektroinstallateure und Fachkräfte einer hohen Gefährdung ausgesetzt. Deshalb gibt es in vielen Ländern zur Vermeidung von Stromunfällen gesetzliche Bestimmungen. In der Schweiz regeln vor allem die durch den Bundesrat beschlossene Verordnungen über elektrische Starkstromanlagen (SR 734.2) und die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (SR 734.27) die Arbeiten mit elektrischem Strom. Hier werden die Sicherheitsvorkehrungen zur Inbetriebnahme und Reparatur solcher Anlagen ebenso vorgeschrieben wie die Vorkehrungen, die getroffen werden müssen, um menschliche Fehler vermeiden. Ausserdem wird definiert, welcher Personenkreis Arbeiten an solchen Anlagen vornehmen darf. Wir beantworten hier die relevantesten Fragen zu diesem wichtigen Thema.

Was wird in den Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes geregelt?

Unter die Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes fällt die Regelung zu Stark- und Schwachstromanlagen. Mithilfe dieses Bundesgesetzes werden in zahlreichen Artikeln und Ziffern Stark- und Schwachstromanlagen definiert und Vorschriften zur Vermeidung von Schäden und Gefahren für die Gesundheit festgelegt.

Folgende Punkte werden im Detail geregelt:

  1. Erstellung und Instandhaltung von stromführenden Anlagen
  2. Massnahmen, die bezüglich der Parallelführung und der Kreuzung elektrischer Leitungen zu treffen sind
  3. Erstellung und Instandhaltung elektrischer Bahnen
  4. Schutz des Fernmeldeverkehrs und des Rundfunks vor störenden elektromagnetischen Strahlungen

Mit welchen Gefahren muss beim Arbeiten mit Starkstrom gerechnet werden?

Vor allem bei unter Spannung stehenden Teilen ist äusserste Vorsicht geboten.

  1. Durch den menschlichen Körper darf kein Strom fliessen (Elektrisieren)
  2. Ein Lichtbogen muss vermieden werden (Hitze, Blendung, Verbrennungen)
  3. Schutz vor Folgeschäden wie Sturz oder Brand ist zu treffen

Was genau regelt die Starkstromverordnung?

Die Verordnung regelt das Aufstellen, die Inbetriebnahme, den laufenden Betrieb und die Instandhaltung von elektrischen Starkstromanlagen. Starkstromanlagen müssen gemäss dieser Verordnung und zudem nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt werden. Für bestehende Anlagen gilt die Verordnung, wenn sie umgebaut oder in bedeutendem Mass verändert werden und wenn sie für Mensch und Umwelt eine Gefahr darstellen sowie andere Anlagen erheblich störend beeinflussen können. Falls die Erfüllung einzelner Bestimmungen der Verordnung nur unter ausserordentlichen Schwierigkeiten umzusetzen sind, so kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eine Ausnahmeregelung bewilligen.

Was sind Starkstromanlagen?

Der Begriff Starkstromanlagen ist in Artikel 3 Ziffer 29 der Starkstromverordnung eindeutig definiert. Demnach ist gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Elektrizitätsgesetzes eine Starkstromanlage eine

  • elektrische Anlage zur Erzeugung, Transformierung, Umformung, Fortleitung, Verteilung und Gebrauch der Elektrizität, die mit Strömen betrieben wird oder bei der voraussehbaren Störfällen Ströme auftreten, die Personen gefährden oder Sachbeschädigungen verursachen können.

In Artikel 3 sind auch weitere Begriffe genau definiert, die in der Starkstromverordnung von Bedeutung sind.

Welche Sicherheitsregeln gibt es für die Arbeit an Starkstromanlagen?

Bei Arbeiten an Starkstromanlagen werden besondere Anforderungen an das Personal, den Arbeitsplatz und die Ausrüstung gestellt. Die Starkstromanlage muss während der Arbeit unbedingt ausser Betrieb sein. Danach wird die Arbeitsstätte nach folgenden fünf Sicherheitsregeln vorbereitet:

  1. Freischalten und allseitig trennen
  2. Gegen ein mögliches Wiedereinschalten sichern
  3. Überprüfen, dass keine Spannung anliegt
  4. Erden und sichern
  5. Gegen benachbarte Teile schützen, die unter Spannung stehen könnten

Zudem sollte zusätzlich auf folgende Punkte geachtet werden:

  1. Elektrisch leitende Konstruktionsteile müssen ebenfalls geerdet werden
  2. Kondensatoren müssen entladen, kurzgeschlossen und markiert sein

Müssen Arbeiten an den Anlagen unter Spannung ausgeführt werden, sind strenge Sicherheitsmassnahmen einzuhalten, die in der Starkstromverordnung Kapitel 5 genau festgelegt sind. Beispielsweise darf man nie alleine an solch einer Anlage arbeiten.

Was beinhaltet die Verordnung für Niederspannungsinstallationen?

In dieser Verordnung des Schweizerischen Bundesrats werden die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen und deren Kontrolle geregelt. Ihr Geltungsbereich umfasst folgende elektrische Installationen:

  1. mit Starkstrom, maximal 1.000 Volt Wechselspannung oder 1.500 Volt Gleichspannung
  2. mit Hochspannung betrieben, aber mit maximal 1.000 Volt Wechselspannung oder 1.500 Volt Gleichspannung gespeist werden

Wer darf an Starkstromanlagen arbeiten und welche Schutzmassnahmen sind einzuhalten?

An einer Starkstromanlage darf nur fachkundiges oder instruiertes Personal arbeiten. Die Fachleute müssen alle Schutzvorkehrungen kennen und im Vorfeld der Arbeiten sorgfältig ausführen. Während der Arbeiten muss Unbefugten der Zutritt zur Anlage verwehrt sein. Die Vorschriften zur Erdung auch nicht unter Spannung stehender Teile sind genau geregelt. Dadurch wird die Gefährdung der an der Anlage arbeitenden Person durch Berührungs- und Schrittspannungen, durch Fehler- oder Erdschlussströme vermindert. Die Berührungsspannungen dürfen bei einem Erdschluss 50 Volt Wechselspannung beziehungsweise 120 Volt Gleichspannung nicht überschreiten. Eine sofortige Hilfe bei einem möglichen Unfall muss sichergestellt sein und die Fluchtwege müssen stets freigehalten werden. Zum Arbeiten ist ausserdem eine Schutzausrüstung notwendig. Zur Ausrüstung gehören:

  1. Persönliche Schutzmittel, die bei Berührung unter Spannung stehender Teile, gegen Lichtbogen und weitere mechanische Gefahren schützen
  2. Mittel und Werkzeuge zur Prüfung des spannungslosen Zustands
  3. Material für Abgrenzungen, Abschreckungen und Markierungen
  4. Erdungsvorrichtungen, die dem zu erwartenden Kurzschlussstrom standhalten
  5. Kommunikationsmittel

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